Code of Conduct der

Smart Mechatronics

Lieferanten und Selbstverpflichtung

Smart Mechatronics bietet ingenieurwissenschaftliche Beratung für intelligente mechatronische Systeme. Darüber hinaus sind wir der Entwicklungspartner für die Umsetzung im täglichen Projektgeschäft. Unsere Entwicklungsbereiche Requirements- und Systems-Engineering, Software- und Hardware-Technik, Regelungstechnik sowie Verifikation und Validierung arbeiten eng zusammen bei der Entwicklung der Produkte für die Märkte von morgen. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Beschäftigten, Geschäftspartnern und den Organisationen, in denen wir tätig sind, voll bewusst. Daher haben wir für uns selbst strenge ethische Regeln aufgestellt, die uns bei unseren Geschäften leiten.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihrem Handeln dieselben ethischen Grundsätze zugrunde legen. Aus diesem Grund hat Smart Mechatronics den Code of Conduct für Lieferanten erarbeitet, der Standards für die Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen von Smart Mechatronics setzt.


Der Code of Conduct von Smart Mechatronics formuliert Standards und definiert die Anforderungen an unsere Lieferanten und an Smart Mechatronics selbst:

• Einhaltung der international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Mitarbeiter dürfen keiner körperlichen Bestrafung oder körperlicher, sexueller, seelischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung unterliegen. Alle Mitarbeiter, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters, sind bei allen Beschäftigungsentscheidungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigung, streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln.

• Ächtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Kinderarbeit jeglicher Art ist verboten. Sofern das örtliche Recht keine höhere Altersgrenze vorschreibt, dürfen keine Kinder im schulpflichtigen Alter oder Personen unter 15 Jahren be-schäftigt werden (außer im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 138). Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten und dürfen unter Berücksichtigung der Bil-dungsbedürfnisse von der Nachtarbeit ausgeschlossen werden. Zwangsarbeit jeglicher Art ist verboten. Dazu gehören Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder andere.

• Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien sowie den vorsorgenden Umweltschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, die für seine Geschäftstätigkeit geltenden Umweltschutzvorschriften und -normen einzuhalten und an allen Standorten, an denen er tätig ist, umweltbewusst zu handeln. Die Umweltbelastung soll minimiert und der Umweltschutz kontinuierlich verbessert werden.

• Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten

Der Lieferant ist verpflichtet, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen er geschäftlich tätig ist, einzuhalten. Jede Form von Korruption oder Bestechung ist verboten, dies gilt sowohl für aktive als auch passive Bestechung.

• Einhaltung des Arbeitsschutzes

Der Lieferant ist angehalten, die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau anzustreben. Der Lieferant ist verpflichtet, die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit seiner Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

• Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten

Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Über-stunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Überstunden sollten nur freiwillig erbracht werden müssen und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.

Wir erwarten außerdem, dass unsere direkten Lieferanten die Einhaltung dieser Richtlinie durch ihre Unterauftragnehmer und -lieferanten sicherstellen. Sie sind aufgefordert, die Inhalte dieser Richtlinie an alle Beteiligten ihrer Lieferkette weiterzugeben und deren Einhaltung aktiv zu fördern.


Stand: 11.08.2023