Seit 2014 stellt die Richtlinie 2014/53/EU – die sog. Funkanlagenrichtlinie bzw. Radio Equipment Directive, kurz „RED“ – Anforderungen an Funkanlagen. Mit dem Erlass der delegierten Verordnung 2022/30/EU zur RED Ende 2022 wurde die Funkanlagenrichtlinie um zusätzliche Anforderungen an die Cybersicherheit erweitert. Ab August 2025 wird die delegierte Verordnung dann verpflichtend.
In unserem Online Seminar "RED im Fokus" erklären unsere Security-Experten, welche Geräte betroffen sind und wie die neuen Sicherheitsanforderungen effektiv in die Produktentwicklung integriert werden können.