Seit 2014 stellt die Richtlinie 2014/53/EU – die sog. Funkanlagenrichtlinie bzw. Radio Equipment Directive, kurz „RED“ – Anforderungen an Funkanlagen. Mit dem Erlass der delegierten Verordnung 2022/30/EU zur RED Ende 2022 wurde die Funkanlagenrichtlinie um zusätzliche Anforderungen an die Cybersicherheit erweitert. Ab August 2025 wird die delegierte Verordnung dann verpflichtend.